Vorabpauschale
Eine kleine jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds, fällig jeden Januar, auch wenn Sie nichts verkaufen. Grundlage ist der Fondswert × Basiszins × 70 %, höchstens der tatsächliche Wertzuwachs. Beim Verkauf wird sie angerechnet, Sie zahlen also nicht doppelt.