Grunderwerbsteuer
Eine einmalige Steuer auf den Immobilienkauf, je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Das Finanzamt schickt den Bescheid nach dem Kauf; erst nach Zahlung werden Sie als Eigentümer eingetragen. Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche können gesondert ausgewiesen werden und bleiben steuerfrei.