Versicherungen für Eigentümer: Was Sie brauchen
Wohngebäude, Elementarschäden, Haftpflicht, Öltank, Hausrat, Risikoleben: Welche Versicherungen Haus- und Wohnungseigentümer wirklich brauchen, welche vom Haus abhängen und welche meist überflüssig sind.
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Als Mieter brauchten Sie vielleicht nur eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung. Mit dem eigenen Haus ändert sich das: Brennt es, läuft das Wasser durch die Decke oder rutscht jemand auf Ihrem vereisten Gehweg aus, zahlen Sie – nicht mehr der Vermieter. Gleichzeitig verkaufen Banken und Vermittler gern mehr, als nötig ist.
Dieser Überblick sortiert nach Wichtigkeit.
| Versicherung | Für wen | Wie wichtig |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | jedes Haus | unverzichtbar |
| Elementarschutz | jedes Haus | dringend empfohlen |
| Privathaftpflicht | alle | unverzichtbar |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | vermietete oder unbewohnte Immobilien | je nach Fall |
| Gewässerschadenhaftpflicht | Häuser mit Öltank | unverzichtbar |
| Hausratversicherung | alle mit wertvoller Einrichtung | sinnvoll |
| Risikolebensversicherung | Familien mit Kredit | dringend empfohlen |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | alle, die vom Einkommen leben | wichtig |
| Restschuld- und Glasversicherung | – | meist überflüssig |
Unverzichtbar: die Wohngebäudeversicherung
Sie zahlt, wenn das Gebäude selbst beschädigt wird – durch Feuer (auch Blitz und Explosion), Leitungswasser und Sturm oder Hagel. Den größten Schadenaufwand verursachen nicht Brände, sondern geplatzte und undichte Wasserleitungen: Laut Versichererverband GDV entfiel in den letzten zwanzig Jahren knapp die Hälfte aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasser.
Ohne diese Versicherung bekommen Sie keinen Baukredit: Die Bank verlangt sie als Sicherheit. Für ein Einfamilienhaus kostet sie meist einige Hundert Euro im Jahr, abhängig von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung. Die Beiträge steigen fast jedes Jahr automatisch mit den Baupreisen, 2026 um gut 4 %.
Worauf Sie achten sollten:
- Neuwert statt Zeitwert. Ein guter Vertrag zahlt, was der Wiederaufbau heute kostet („gleitender Neuwert"), nicht den Wert des alten Hauses.
- Kein Streit um die Versicherungssumme. Viele Tarife rechnen nach Wohnfläche und verzichten dafür darauf, bei einem Schaden eine Unterversicherung einzuwenden. Geben Sie Fläche und Ausstattung korrekt an.
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Sonst darf der Versicherer kürzen, wenn etwa eine Kerze unbeaufsichtigt brannte.
- Photovoltaik ist meist nicht automatisch dabei, lässt sich aber oft als Baustein mitversichern.
Dringend empfohlen: Elementarschutz
Die normale Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Überschwemmung nach Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdbeben. Dafür gibt es den Baustein Elementarschadenversicherung.
Starkregen kann überall fallen, nicht nur am Fluss. Trotzdem sind laut GDV nur rund 59 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert – mit großen Unterschieden zwischen den Ländern: In Baden-Württemberg, wo es bis 1993 eine Pflichtversicherung gab, sind es 94 %, in Bremen nur 33 %.
Was sich ändern soll: Ende September 2026 hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Eckpunkte vorgestellt. Danach soll jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung Elementarschäden in einem festgelegten Umfang einschließen; wer schon versichert ist, soll ein Angebot zur Erweiterung bekommen. Wer den Schutz nicht will, soll widersprechen können – eine Pflichtversicherung wie beim Auto ist nicht geplant. Ein Gesetzentwurf wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Bis dahin gilt: Elementarschutz bekommen Sie nur, wenn Sie ihn ausdrücklich abschließen.
Der Baustein kostet in ruhiger Lage oft rund 100 bis 150 € im Jahr zusätzlich, in Risikogebieten deutlich mehr. Viele Versicherer verlangen für Schäden durch Rückstau eine funktionierende Rückstauklappe im Keller.
Unverzichtbar: Haftpflicht
Als Eigentümer haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen Schnee räumen, lose Dachziegel sichern und den Baum im Garten im Blick behalten. Verletzt sich jemand, weil Sie das versäumt haben, haften Sie – theoretisch unbegrenzt.
- Selbst bewohntes Haus oder selbst bewohnte Wohnung: Das ist in den meisten Privathaftpflicht-Tarifen bereits eingeschlossen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und sagen Sie Ihrem Versicherer, dass Sie jetzt Eigentümer sind.
- Einliegerwohnung vermietet: lässt sich oft gegen Zuschlag in der Privathaftpflicht mitversichern.
- Vermietete Wohnung, Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück: Hier brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Öltank: Gewässerschadenhaftpflicht
Wer mit Öl heizt, braucht sie unbedingt. Läuft Heizöl aus und verschmutzt Boden oder Grundwasser, haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz ohne Obergrenze – ein Liter Öl kann rund eine Million Liter Wasser verunreinigen. Manche Privathaftpflicht-Tarife schließen kleinere Tanks für selbst bewohnte Häuser ein, oft bis 5.000 oder 10.000 Liter. Fragen Sie nach, statt es anzunehmen.
Sinnvoll: Hausrat
Die Hausratversicherung zahlt für alles, was beim Umzug mitkommt: Möbel, Kleidung, Geräte, Fahrräder – bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus. Die Gebäudeversicherung deckt nur das Gebäude und fest Eingebautes. Den Elementarbaustein gibt es auch hier.
Während Bau oder Sanierung
- Bauherrenhaftpflicht: Bauen oder sanieren Sie größer, sind Sie für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Die Privathaftpflicht deckt kleinere Bauvorhaben oft bis zu einer Bausumme ab; darüber brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
- Bauleistungsversicherung: schützt beim Neubau den halbfertigen Bau vor Unwetter, Diebstahl und Vandalismus.
- Gebäudeversicherung informieren: Größere Umbauten und längerer Leerstand können den Schutz berühren. Melden Sie beides vorher.
Für Ihre Familie: wenn das Einkommen wegfällt
Ein Hauskredit läuft oft 25 bis 30 Jahre. Das größte Risiko für die Finanzierung ist meist nicht ein Brand, sondern dass ein Einkommen wegfällt.
- Risikolebensversicherung: Stirbt ein Kreditnehmer, zahlt sie den Hinterbliebenen eine feste Summe, mit der sie den Kredit tilgen können. Für junge, gesunde Menschen ist sie günstig. Eine Variante mit fallender Versicherungssumme passt sich der sinkenden Restschuld an und kostet noch weniger.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist teurer, schützt aber das, wovon die Kreditrate bezahlt wird. Am günstigsten ist sie, je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind.
Meist überflüssig
- Restschuldversicherung der Bank: wird oft zusammen mit dem Kredit angeboten. Sie ist in der Regel teurer und weniger flexibel als eine eigene Risikolebensversicherung. Sie müssen sie nicht bei der Bank abschließen, die den Kredit gibt.
- Glasversicherung: zahlt für zerbrochene Scheiben. Die Schäden sind meist klein genug, um sie selbst zu tragen.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen
Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft; Sie zahlen Ihren Anteil über das Hausgeld. Lassen Sie sich die Police zeigen und prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Selbst brauchen Sie:
- eine Privathaftpflicht (für die selbst bewohnte Wohnung meist ausreichend),
- eine Hausratversicherung,
- bei Vermietung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ihre Wohnung.
Kurz gesagt
- Wohngebäude mit Elementarschutz und eine Haftpflicht gehören zu jedem eigenen Haus.
- Öltank im Keller? Dann ohne Ausnahme eine Gewässerschadenhaftpflicht.
- Die Gebäudeversicherung des Verkäufers können Sie nach dem Grundbucheintrag einen Monat lang kündigen – vergleichen lohnt sich.
- Den Kredit sichern eine Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besser ab als eine Restschuldversicherung der Bank.
- Planen Sie die Beiträge bei Ihren laufenden Kosten ein – mehr dazu in Nach dem Kauf: Diese Kosten kommen auf Sie zu.
Dieser Ratgeber ist ein allgemeiner Überblick, keine Versicherungsberatung. Was ein Vertrag deckt, steht in seinen Bedingungen.